Warum mit normgerechten Geräten messen?

Mit der Verordnung TRLV-Lärm (Technische Regel zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung) werden bundeseinheitliche Bestimmungen für die Arbeit der Beschäftigten unter Einwirkung von Lärm und Vibrationen geschaffen, mit dem Ziel die Beschäftigten vor Gesundheitsschäden zu schützen und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu verbessern. Nutzen Sie die technischen Regeln zur Lärm und Vibrations-Arbeitsschutzverordnungen, um in Ihrem Unternehmen die Verordnungen einzuhalten.

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales regelt für alle Tätigkeitsbereiche die grundlegenden Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers. Hierbei ist neben den Rechten und Pflichten der Arbeitnehmer, die Überwachung des Arbeitschutzes nach diesem Gesetz durch die zuständigen staatlichen Behörden geregelt.

Alle Produkte werden mit einem Kalibrierzertifikat versandt und unterliegen dem IEC-Standard 61672 bzw. der deutschen DIN-Norm und sind somit bei richtiger Anwendung gerichtlich verwertbar.

Um die Zuverlässigkeit von Ihren Messgeräten zu gewährleisten, bietet Pulsar Instruments Plc die Rekalibrierung von Ihrem Messgerät an. Die DIN 61672-1 regelt für Schallpegelmesser, das diese jährlich kalibriert und überprüft werden, wodurch Pulsar bei regelmäßiger Rekalibrierung die Garantie um je 1 Jahr und bis zu 5 Jahre verlängert.